Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (kurz: GKV) funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip bzw. dem Umlageverfahren. Nach dem Solidaritätsgedanken hängt die Höhe des Beitrags von der individuellen Leistungsfähigkeit ab. Das bedeutet: Besserverdienende zahlen mehr als Versicherte mit geringem Einkommen. Durch das Umlageverfahren kommt es zu einer Umverteilung der eingezahlten Beiträge, die bis auf eine Mindestreserve direkt für die anfallenden Ausgaben verwendet werden. In der GKV werden keine Rückstellungen für die Beiträge im Alter gebildet.

Nach dem Grundsatz des Solidaritätsgedankens richtet sich die Höhe des Beitrags nach

  • dem Einkommen des Versicherten bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV,
  • dem bundeseinheitlichen Beitragssatz und
  • der Art der Mitgliedschaft.

Um auf demographische Veränderungen zu reagieren, können sich langfristig sowohl die Beitragssätze der Krankenkassen, als auch der Leistungsumfang verändern, denn es bestehen keine Leistungsgarantien!