Riester-Rente

Die Riester-Rente stellt eine besonders attraktive und staatlich geförderte Möglichkeit der privaten Grundvorsorge dar. Mit der Riester-Rente profitieren geförderte Personen von hohen staatlichen Zulagen und weiteren lukrativen Steuervorteilen. Grundsätzlich förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende und alle Ehepartner, die selbst nicht pflichtversichert sind.

Die staatlich geförderte Grundvorsorge

Die Riester-Rente ist laut Verbraucherschutzverbänden die erste Wahl bei der staatlich geförderten Altersvorsorge. Mit der Riester-Rente profitieren Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie alle nicht pflichtversicherten Ehepartner von hohen staatlichen Zulagen und weiteren lukrativen Steuervorteilen.

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung

Neben den Zulagen wird die Riester-Rente auch durch steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge staatlich gefördert. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis höher als die Summe der Zulagen, erhalten Sie die Differenz zusätzlich als Steuerrückerstattung. Je nach persönlicher Situation profitieren Sie also von den Zulagen und der Steuerersparnis. Die volle Zulagenförderung erhalten Sie, wenn Sie 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Gesamtbeitrag (inkl. Zulagen) eingezahlt haben. Die Höchstgrenze des förderfähigen Gesamtbeitrags liegt derzeit bei 2.100 Euro jährlich für jeden direkt Förderberechtigten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Riester-Rente

  • Auszahlung als lebenslange monatliche Rente
  • Bis zu 30% des Kapitals können als einmalige Sonderauszahlung bei Renteneintritt entnommen werden.
  • Guthaben kann im Todesfall vor Rentenbeginn auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden.
  • Hartz-IV-Sicherheit im Rahmen der gesetzlichen Grenzen