Firmenrechtsschutz

Rechtsauseinandersetzungen kann man nicht immer aus dem Wege gehen, und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich. Dabei entstehen Kosten, die ärgerlich und oftmals sogar schmerzlich sind.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen diese Kosten. Über den Firmen-Rechtsschutz ist der Baustein "Arbeits-Rechtsschutz" eingeschlossen. Damit sind Ihre arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Angestellten, die auf Schadenersatz infolge Diskriminierung klagen mitversichert.

Nicht versichert sind hingegen Streitigkeiten mit Bewerbern. Um diese Deckungslücke zu schließen, wurde der sog. "Antidiskriminierungsrechtsschutz" entwickelt. Versicherungsschutz besteht für alle Ansprüche, die gegen Arbeitgeber bzw. Unternehmen geltend gemacht werden. Übernommen werden die Verfahrenskosten, Kosten für Rechtsanwalt, übrige Kosten (Gerichts-, Reise-, Übersetzungskosten, Gebühren für Schieds-, Schlichtungs- oder Mediationsverfahren), bei Unterliegen die Kosten der Gegenseite.