Haftpflicht

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Denn wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ersatz zu leisten - unbegrenzt und ein Leben lang. Die Privathaftpflichtversicherung gehört heute zur Standardabsicherung. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die durch Sie verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können. Alle Haftpflichtversicherungen haben grundsätzlich zwei gleichwertige Funktionen:

  • Schutz des Versicherungsnehmers vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter (Ersatz berechtigter Ansprüche) Ist der Versicherungsnehmer auf Grund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, leistet der Haftpflichtversicherer im Rahmen der Vertragsbestimmungen Ersatz an den Anspruchssteller.
  • Verteidigung des Versicherungsnehmers (Abwehr unberechtigter Ansprüche, "passiver Rechtsschutz") Neben dem Ersatz von berechtigten Ansprüchen vertritt der Haftpflichtversicherer den Versicherungsnehmer auch bei ungerechtfertigen Ansprüchen Dritter, notfalls vor Gericht.

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