Vollmachten und Verfügungen – betrifft mich das?

Personen ab 18 Jahren empfehlen Rechtsanwälte, eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen. Für Selbstständige oder Freiberuflich tätige, sollte darüberhinaus eine Unternehmervollmacht integriert sein.

Ab 18 – selbstbestimmt nur mit Vollmachten

Mit der Volljährigkeit sind Sie juristisch eine eigenständige Person. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr entscheiden und handeln, wenn Sie zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit geschehen. In diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln Fremde zum Beispiel in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Post, Behörden und bei Selbstständigen im Geschäft.

Wofür braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Krankheit, Alter, Unfall – die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Verfügungen sinnvoll sein kann. Einige Beispiele aus der Praxis:

Freiwillige Auszeit: Sabbatjahr

Immer häufiger legen Menschen mal ein "Sabbatjahr" ein. Ausspannen, Reisen, Abstand gewinnen … Gut, wenn die wichtigsten Dinge des Lebens durch Vollmachten und Verfügungen trotzdem geregelt sind!

Unfreiwillige Auszeit: Burnout

Ein Burnout ist ein Erschöpfungszustand, der in schweren Fällen sogar einen klinischen Aufenthalt notwendig machen kann. Betroffene, die in dieser schwierigen Situation durch eine Vorsorgevollmacht Unterstützung einer Vertrauensperson erhalten können, werden spürbar entlastet und können schneller genesen.

Unfreiwillige Auszeit: Klinik

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht immer durch eine lebensbedrohliche Situation notwendig sein. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zum Beispiel kann es sehr nützlich sein, wenn eine vertraute Person die persönlichen Dinge regelt. Oder, noch ein Beispiel, haben Sie schon mal wichtige Papiere mit zwei gebrochenen Armen unterschrieben?

Freiwillige Auszeit: Auslandsaufenthalt

Ihnen steht ein längerer Auslandsaufenthalt, privat oder beruflich bevor? Wenn eine vertraute Person Ihre Interessen in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Sinne vertritt kann eine Vorsorgevollmacht Ihnen die Reise deutlich erleichtern.

Freiwillige Auszeit: Kur

Sie müssen von einer Erkrankung genesen oder wollen sich bei einem Kuraufenthalt erholen? Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht brauchen Sie nicht für jede Kleinigkeit eine Einzelvollmacht auszustellen. So können Sie die täglichen Dinge und Erledigungen einem Angehörigen oder Ihrem Partner überlassen.