Betriebsunterbrechung
Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung haben Sie Versicherungsschutz im Falle einer sachschadenbedingten Unterbrechung Ihres Betriebs. Versichert sind der Gewinn aus dem Umsatz und die Fixkosten des versicherten Betriebes.
Der Versicherer haftet für den Unterbrechungsschaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entsteht. Entgehender Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten im Betrieb nach einem Sachschaden.