Tierhalter

Auch die liebsten Tiere sind manchmal unberechenbar in ihrem Verhalten. Schnell ist es passiert: Ihr Pferd tritt aus oder flüchtet von seiner Koppel und beschädigt ein Auto. Oder Ihr Hund beißt beim Gassigehen einen Passanten.

Auch wenn Sie im Schadenfall kein Verschulden trifft, besagt das Gesetz, dass schon die Haltung eines Tieres bereits eine Gefährdung darstellt. Tierhalter haften deshalb für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht - und zwar prinzipiell in unbegrenzter Höhe.

Um einen Überblick zu gewinnen können Sie den Rechner unseres Partners der VHV Versicherungen nutzen. Lassen Sie sich aber von uns beraten welche Gesellschaft und welcher Tarif für Sie optimal ist.